Bad Feilnbach (pes) - Das Internet hat sich für Kinder und Jugendliche zunehmend zu einem wichtigen Leitmedium entwickelt. Ob Bilder, Filme, Musik oder Spiele bietet es eine kaum noch überschaubare Fülle an Inhalten. Aber nicht nur positive, sondern auch schädliche und kriminelle Angebote einer virtuellen Cyberwelt nehmen Einfluss auf die Schutzbefohlenen. Ohne Rücksicht auf ihre seelische und körperliche Unversehrtheit scheinen anhand der gegenwärtigen beängstigenden Situation Kinderrechte außer Kraft gesetzt zu sein. Die Problematik Internetkriminalität habe für die Spezialeinheiten der Polizei im Aufgabengebiet der „IT-Forensik“ inzwischen unüberschaubare Grenzen erreicht.
„Nur ein Mausklick bis zum Grauen“. Darüber berichtete Rainer Richard, Erster Kriminalhauptkommissar und Internetfahnder vom Polizeipräsidium München in einem Vortrag an der Leo-von-Welden-Schule in Bad Feilnbach. Eingeladen hatte dazu Schulleiter Gerhard Walch der seine Leiterkollegen des künftigen Mittelschulverbands, Markus Beham von der Michael-Ende-Schule Raubling, und Günther Kessler, Volksschule Neubeuern, Lehrer sowie Eltern in der bestens gefüllten Turnhalle begrüßen konnte.
Jugend- und Familienschutz sowie Recht auf freie Entfaltung sind im Grundgesetz geregelt, aber zum Bedauern des Referenten nicht der Jugendmedienschutz zum Wohle der Kinder. Auch das Europaparlament in Straßburg habe sich dieser Problematik noch nicht mit gebührender Intensität angenommen.
In welcher virtuellen Welt sich Kinder und Jugendliche auf der grenzenlosen Datenautobahn bewegen, brachte Hauptkommissar Richard anhand aktuellster Bilder und Einstellungen, aus seinem Präsidium zum Ausdruck. Schreckliche Szenen pornografischer Darstellungen, Vergewaltigungen und anderweitige Gewalt an Frauen und Kriegsschauplätzen, Hinrichtungen, Zerstückelungen, Killerspiele waren nur einige Beispiele die als Präventivmaßnahme und Warnung nachdenkliche Eindrücke bei den Zuhörern hinterließen. Dinge, die vor allem bei pubertierenden Jugendlichen „Coole und In“ sind. Die bleibenden psychischen Schäden, die vor allem durch Überkonsum entstehen sind schwerwiegend. „Kinder unterscheiden nicht zwischen Realität und Fiktion“, so der Hauptkommissar. Sich an die entsprechende Seiten mit oftmals versteckten und irreführenden und jugendgefährden Dateien heran zu tasten, im wahrsten Sinne ein „Kinderspiel“.
„Chatten“ mit Bildern in Echtzeit und Sprachübertragung bei „ICQ“, Lokalisten oder Facebook ist bei Schülern im heranwachsenden Alter und wer „Update“ sein will, ein absolutes „Muss“ geworden. Die Palette an kriminellen Vorgehensweisen mit abscheulichen Abartigkeiten reichen von sexuellem Kindesmissbrauch etwa durch pädophil veranlagte Triebtäter, Beleidigungen, Belästigungen bis zum Mobbing. Misshandelte Kinder haben die Eigenschaft ihre Erlebnisse zu verdrängen und zu verheimlichen. Von Selbstvorwürfen behaftet, sind bei den Betroffenen die Eltern die „letzte“ Anlaufstelle zur Offenbarung. Selbstmorde im fortgeschrittenen Alter sind in solchen Fällen keine Seltenheit.
Datenschutz wird bei den meisten „Chatrooms“ auf der unendlichen anonymen Datenautobahn mit Füßen getreten. Am Beispiel „youtube“ bleiben Bilder oder Filme mit Missachtung auf das Recht der Menschenwürde ein Leben lang im Portal und werden vom amerikanischen Anbieter auch nicht entfernt.
Wie können Kinder und Jugendliche vor den „Grauen im Internet“ geschützt werden? Im elterlichem Umfeld sind dies, mehr persönliche Zuwendung aufbringen, Regeln festlegen, feste Surfzeiten vereinbaren, Informationspflicht einfordern auch Verhaltensregeln festlegen. Im Sinne der elterlichen gesetzlichen Aufsichtspflicht bis zur Volljährigkeit sind Kontrollen angebracht und auch Konsequenzen aufzuzeigen. Erwachsene sollten sich beim Surfen und Chatten neben ihren Kindern setzen.
Bei PC und Laptops bieten geeignete Firewalls und Filtersoftware guten Schutz Kinder und Jugendliche den Zugang zu fragwürdigen Seiten zu erschweren. Ebenso ist vorzugsweise mit deutschen Softwareprodukten eine Filtersoftware mit Zeitmanagement einzurichten. Auf keinen Fall sollten bei der „Online-Kommunikation“ Namen, Adressen, Telefonnummern und persönliche Fotos, Angaben über Urlaub und vieles andere, die Täter zu Verbrechen anregen, ohne Absprache mit dem Jugendlichen eingestellt werden.
Als Präventionsmaßnahme der Schule bietet sich die Möglichkeit auf zweifelhafte Rollenmuster, Nachahmungsgefahren sowie persönlichen und körperlichen Schäden hinzuweisen. Beobachtungen wenn das Leid anderer nicht wahrgenommen oder eine Abstumpfung gegen Gewalt an Personen erkannt wird, mit den Schülern zu kommunizieren. Kinder und Jugendliche, so Herr Richard abschließend, müssen zur Medienkompetenz erzogen werden. Dazu gehört, Medienkritik durch Analyse und sozialverantwortungsbewusstem Denken und die Sensibilisierung über die Wirkung elektronischer Medien.
Peter Strim, ehrenamtl. Pressedienst