Links auf die für unsere Schüler relevanten Schulen:
Gymnasien:
Gymnasium Raubling
Finsterwalder Gymnasium Rosenheim
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim
Karolinen-Gymnasium Rosenheim
Gymnasium Bad Aibling
Realschulen:
Dientzenhofer-Schule Brannenburg
Wilhelm-Leibl-Schule Bad Aibling
Außerdem verweisen wir direkt auf die Seite des Kultusministeriums. Hier erhalten Sie die Informationen "aus erster Hand" zu den aktuellen gültigen Bestimmungen.
Wechsel nach der 5. Klasse der Haupt-/Mittelschule
Als weiteres wesentliches Element des weiterentwickelten kind- und begabungsgerechten Übertrittsverfahrens wird ab dem Schuljahr 2010/2011 die Gelenkklasse an allen staatlichen weiterführenden Schularten hinzukommen. Konkret für die 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule ergeben sich folgende Übertrittsbedingungen:
| Übertritt nach der 5. Jgst. der HS ans Gymnasium (5. Kl.): | Jahreszeugnis: D,M Ø 2,00 | Probeunterricht entfällt |
| Übertritt nach der 5. Jgst. der HS an die Realschule (5. Kl.): | Jahreszeugnis: D,M Ø 2,50 | Probeunterricht entfällt |
| Übertritt nach der 5. Jgst. der HS ans Gymnasium (6. Kl.): | Aufnahmeprüfung |
| Übertritt nach der 5. Jgst. der HS an die Realschule (6. Kl.): | Jahreszeugnis: D,M,E, Ø 2,00; bei Nichterreichen: Aufnahmeprüfung |
Zu den einzelnen Bestimmungen siehe auch unter § 26, RSO (Realschule) bz.w § 26, GSO (Gymnasium).