Links auf die für unsere Schüler relevanten Schulen:

Gymnasien:

Gymnasium Raubling
Finsterwalder Gymnasium Rosenheim
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim
Karolinen-Gymnasium Rosenheim
Gymnasium Bad Aibling

Realschulen:

Dientzenhofer-Schule Brannenburg
Wilhelm-Leibl-Schule Bad Aibling

Außerdem verweisen wir direkt auf die Seite des Kultusministeriums. Hier erhalten Sie die Informationen "aus erster Hand" zu den aktuellen gültigen Bestimmungen.



Wechsel nach der 5. Klasse der Haupt-/Mittelschule

Als weiteres wesentliches Element des weiterentwickelten kind- und begabungsgerechten Übertrittsverfahrens wird ab dem Schuljahr 2010/2011 die Gelenkklasse an allen staatlichen weiterführenden Schularten hinzukommen. Konkret für die 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule ergeben sich folgende Übertrittsbedingungen:

Übertritt nach der 5. Jgst. der HS ans Gymnasium (5. Kl.):   Jahreszeugnis: D,M Ø 2,00   Probeunterricht entfällt  
Übertritt nach der 5. Jgst. der HS an die Realschule (5. Kl.):   Jahreszeugnis: D,M Ø 2,50   Probeunterricht entfällt  


Übertritt nach der 5. Jgst. der HS ans Gymnasium (6. Kl.):   Aufnahmeprüfung 
Übertritt nach der 5. Jgst. der HS an die Realschule (6. Kl.):   Jahreszeugnis: D,M,E, Ø 2,00; bei Nichterreichen: Aufnahmeprüfung  

Zu den einzelnen Bestimmungen siehe auch unter § 26, RSO (Realschule) bz.w § 26, GSO (Gymnasium).