Stattfinden wird sie an der Leo-von-Welden-Schule am Mittwoch, 18. April 2012 von 14.00 bis 17.30 Uhr. Wie in den Vorjahren hoffen wir durch Vergabe von festen Anmeldezeiten, die wir Ihnen Mitte März in einem gesonderten Schreiben mitteilen werden, den Andrang etwas steuern zu können, um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen.
Sollten Sie von uns noch nicht angeschrieben worden sein oder das Schreiben verlegt haben, möchten wir Sie bitten, den hier downloadbaren Fragebogen [66 KB]
auszufüllen und an uns bis 15.02.2012 per Post, als Fax oder Einwurf bei der Schule oder über den Kindergarten zurückzuleiten.
Ein paar rechtliche Dinge zur Schuleinschreibung:
| - | Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung. Sie gilt auch dann, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen. Ebenfalls neu angemeldet werden müssen die im vergangenen Jahr Zurückgestellten. |
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Anzumelden sind alle Kinder, die am 30. September 2012 sechs Jahre alt sind. |
| - | Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2006 bis 31.12.2006 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern hin regulär in die Schule aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihrer körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung erfolgreich am Unterricht teilnehmen können. Sollte ihr Kind in diesen Zeitraum fallen, dann bitten wir um eine entsprechende Erklärung. Dieses Formular, sofern ihr Kind in diesem Zeitraum geboren ist, ist hier downloadbar. [362 KB] |
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Sollten Sie eventuell eine Zurückstellung beabsichtigen, dann wäre uns ebenfalls sehr geholfen, wenn wir frühzeitig davon erfahren. Auch hierzu halten der Kindergarten und die Schule (Sekretariat bzw. online) ein Formular [293 KB]
bereit. Bitte denken Sie daran, dass auch im Falle einer geplanten Zurückstellung ein Erscheinen bei der Anmeldung erforderlich ist. |
| - | Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2006 geboren sind und in die Schule aufgenommen werden sollen, muss ein positives schulpsychologisches Gutachten vorgelegt werden. Ihr Ansprechpartner hierzu ist die zuständige Schulpsychologin und Beratungsrektorin am Staatlichen Schulamt Rosenheim, Frau Manuela Fuchs. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer (08031) 3922061. Hier sind uns die Daten der Schüler - sofern auch keine Vorinformation durch den Kindergarten erfolgt ist - nicht bekannt. Sollten dies Eltern aus Ihrem Bekanntenkreis beabsichtigen, dann teilen Sie diesen bitte mit, sich vorab mit der Schule in Verbindung zu setzen. |
In allen Fällen ersuchen wir um Rücksendung der Erklärungen bis 15. Februar 2012 an die Schule. Wie oben bereits gesagt, können Sie die jeweiligen Erklärungen oder Formulare auch im Kindergarten abgeben oder einfach in den Briefkasten der Schule einwerfen. Auch die Übermittlung per Fax ist möglich (Fax-Nummer der Schule 08066 1713). Auf jeden Fall erleichtert es uns unsere Arbeit, wenn wir im Vorfeld alle diese Anträge bearbeiten können.
Bitte kommen Sie grundsätzlich mit Ihrem Kind persönlich zur Anmeldung. Sollten Sie selbst verhindert sein, kann das Kind durch eine Person Ihres Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht angemeldet werden. Sollte auch dies nicht möglich sein, ersuchen wir - vor dem Anmeldetag – um baldige telefonische Kontaktaufnahme mit der Schule. Wenn das Kind von mehreren Erziehungsberechtigten betreut wird, so müssen diese die Schulanmeldung in gegenseitigem Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem amtlichen Anmeldeblatt. Eine Anmeldung ist außerdem nur an der zuständigen Sprengelschule oder an einer staatlich anerkannten privaten Volksschule zulässig. Dies gilt auch dann, wenn Sie beabsichtigen, einen Gastschulantrag zu beantragen. Wenn Ihrerseits Zweifel daran bestehen, ob Ihr Kind in der Lage ist, aufgrund seines Entwicklungsstandes erfolgreich am Unterricht teilzunehmen und Sie vorab Beratung wünschen, dann wenden Sie sich bitte telefonisch an die qualifizierte Beratungslehrerin unserer Schule, Frau Kürbis. Ihre Telefonsprechstunde ist jeweils dienstags von 12.15 - 13.00 Uhr (Tel. 08035 873280).
Lehrer, Schüler und Schulleitung freuen sich auf die neuen Mitglieder der Schulgemeinschaft und bitten Sie, sehr geehrte Eltern, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl unserer Kinder.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Bestätigung über die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung U9 oder an einer schulärztlichen Untersuchung
- evtl. Unterlagen zu einem Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- evtl. elterliche Zustimmung zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule